27.10.2015: Presseerklärung: Bernhard wird nicht ausgeliefert!

AUSLIEFERUNG AUS VENEZUELA ABGELEHNT
Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.
Bernhard Heidbreder wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeworfen, sich als Mitglied der linken militanten Gruppe „ D.A.S. K.O.M.I.T.E.E.“ im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde und im April 1995 zusammen mit zwei weiteren Personen einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet zu haben. Die Tat gelangte nicht zur Umsetzung. Herr Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden bzw. werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.
Am 11. Juli 2014 wurde Bernhard in Mérida/Venezuela von der dortigen Polizei festgenommen und befand sich seitdem auf Antrag der bundesdeutschen Behörden in Venezuela in Auslieferungshaft.
Am 23. Oktober 2015 hat nun der Oberste Gerichtshof Venezuelas in Caracas entschieden, dass Bernhard nicht nach Deutschland ausgeliefert wird.
Zur Begründung führt das Gericht an, dass das Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit nicht erfüllt ist: Der Straftatbestand des Terrorismus existierte in Venezuela zum Tatzeitpunkt nicht. Die übrigen vorgeworfenen Straftaten, also Brandstiftung und die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts, sind nach venezolanischem Recht bereits verjährt.
Deshalb kommt eine Auslieferung nicht in Betracht. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Bernhard Heidbreder befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft. Er hat einen Asylantrag gestellt.

Entscheidung No. 655 auf der Webseite des TSJ in Kurzfassung und als vollständiger Text (in spanisch)
(hier wurde ein falsch gesetzter Link korrigiert)