Bernhard wurde am 26.08.2014 vom Interpol-Büro verlegt zur Brigada de Acciones Especiales (BAE), einer Abteilung der Bundespolizei Cuerpo de Investigaciones Científicas, Penales y Criminalísticas (CICPC) in Caracas, Stadtteil San Agustín del Sur.
Er hat in diesem Gefängnis deutlich bessere Haftbedingungen als zuvor: Eine Einzelzelle mit Bett und Waschgelegenheit. Es gibt auch eine Gemeinschaftsküche, in der die Gefangenen z. B. Kaffee kochen können. Seine Anwälte können ihn dort besuchen und beurteilen die Situation als „in einem angemesseneren Rahmen“. Auch seine Versorgung mit persönlichem Bedarf ist dort gewährleistet.
Bereits am 18. August 2014 informierte das zuständige Gericht (Tribunal Supremo) die deutsche Regierung offiziell über die Inhaftierung von Bernhard Heidbreder und setzte damit die 60-tägige Frist für das Stellen eines offiziellen Auslieferungsersuchens in Gang. Mittlerweile ist dieses Ersuchen eingegangen, es ist jedoch formal nicht ganz vollständig. Der nächste Schritt in dem Verfahren wird sein, dass das Gericht einen Anhörungstermin ansetzt, bei dem die venezolanische Staatsanwaltschaft, ein venezolanischer Rechtsanwalt als Vertreter der deutschen Behörden, Bernhards Verteidiger und Bernhard selbst anwesend sein werden. Dort wird entschieden, ob das Auslieferungsverfahren weitergeführt wird oder nicht.
Nähere Hintergrundinformationen zu den Umständen der Festnahme gibt es weiterhin nicht.
In den Medien wird teils spekuliert, welche möglichen Optionen diskutiert werden oder würden, sei es eine Einstellung des Verfahrens, die Beantragung politischen Asyls oder auch die Auslieferung an einen dritten Staat. Das sind momentan lediglich Gedankenspiele ohne konkrete Basis. Wir haben hier vollstes Vertrauen in die Arbeit der venezolanischen Rechtsanwälte.