Die deutsche Generalbundesanwaltschaft hat, wie bereits berichtet, ein offizielles Auslieferungsersuchen an den venezolanischen Staat gestellt. Das rechtliche Prozedere, das zu diesem Ersuchen führte, stellt das oberste Gericht Venezuelas, das Tribunal Supremo de Justicia, auf seiner Webseite ausführlich dar.
Dort wird auch die Festnahme von Bernhard Heidbreder in Mérida erläutert. Den Gerichtsakten zufolge wurden die venezolanischen Behörden bereits am 25.03.2014 von deutscher Seite darüber informiert, dass Bernhard als Jhon Jairo Londoño Smith in Venezuela leben solle (die Schreibweise „Jhon“ statt „John“ ist in Kolumbien und Venezuela verbreitet). Nach einigen Nachforschungen wurde seine Wohnadresse ermittelt, und am 11.07.2014 machten sich vier Polizisten in Mérida auf den Weg, um nach ihm zu suchen. Sie erfuhren, wo er arbeitet, und auf dem Weg dorthin trafen sie ihn zufällig auf der Straße an. Soweit die offizielle Geschichte, deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir natürlich von hier aus nicht überprüfen können.
Ein für Anfang November angesetzter Termin zur Anhörung aller Beteiligten wurde erst einmal wieder abgesagt. Ob das damit zusammenhängt, dass die von Deutschland eingereichten Unterlagen – soweit bekannt ist – unvollständig waren, und ob dies allein schon zum Scheitern des Verfahrens führen könnte, lässt sich momentan nicht beurteilen. Vorerst ist davon auszugehen, dass der Anhörungstermin zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. Eine Entscheidung über den Auslieferungsantrag wird das Gericht dann irgendwann in der Folgezeit treffen.