amerika 21 vom 28.10.2015

Venezuela liefert Linksradikalen nicht nach Deutschland aus

von Christian Kliver

Caracas. Die venezolanische Justiz hat die Auslieferung des Linksaktivisten Bernhard Heidbreder nach Deutschland nach mehrmonatiger Prüfung abgelehnt. Er kann damit 20 Jahre nach einem angeblich mitverantworteten  Sprengstoffanschlag in Berlin auf Asyl in dem südamerikanischen Land hoffen. Heidbreder war von einem Team des Bundeskriminalamtes in Venezuela aufgespürt und dort 2014 von der nationalen Polizei festgenommen worden. Deutschland ersuchte um seine Auslieferung.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Heidbreder und zwei weitere Personen, der militanten autonomen Gruppe „Das Komitee“ angehört und sich im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde beteiligt zu haben. Im April 1995 sollen sie außerdem einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet haben, der jedoch nicht durchgeführt wurde. Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden beziehungsweise werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.

In der Begründung des Obersten Gerichtshofes, die amerika21 vorliegt, heißt es, die Heidbreder von den deutschen Behörden vorgeworfenen Delikte seien zum damaligen Zeitpunkt von Venezuela nicht als Terrorismus zu bewerten gewesen. Zudem seien die Vorwürfe „offensichtlich verjährt“, schreibt die Vorsitzende Richterin Deyanrira Nieves Bastidas.

„Herr Heidbreder befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft, er hat einen Asylantrag gestellt“, schrieb seine deutsche Anwältin Silke Studzinsky.

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