Auslieferung unwahrscheinlich
In Venezuela inhaftierter Linker wird wohl nicht an Deutschland überstellt
von André Scheer
Als der damals 53jährige Bernhard Heidbreder im vergangenen Juli in der venezolanischen Universitätsstadt Mérida festgenommen wurde, feierten Medien in Deutschland und Venezuela das als Schlag gegen einen international gesuchten Gewalttäter. »Von Interpol gesuchter Terrorist in Mérida verhaftet«, titelte damals die in Caracas erscheinende El Nacional, und der Spiegel jubelte über den »Zugriff in Venezuela«. Nun jedoch könnte sich dieser deutschen Zielfahndern zugeschriebene »Erfolg« als Flop herausstellen, denn alles deutet darauf hin, dass Venezuela die Überstellung des »Linksterroristen« an Berlin ablehnen wird.
In der vergangenen Woche fand vor den Richtern des Obersten Gerichtshofes (TSJ) in Caracas die offizielle Anhörung über das deutsche Auslieferungsersuchen statt. Dabei zeigten sich sowohl die Verteidigung Heidbreders als auch die venezolanische Staatsanwaltschaft einig, dass die erhobenen Vorwürfe verjährt seien. Wie Medien des südamerikanischen Landes berichteten, erklärte der Vertreter der Anklagebehörde zudem, auch das Gesetz gegen das organisierte Verbrechen und Terrorismusfinanzierung könne nicht angewandt werden, weil es zum fraglichen Zeitpunkt – 1994 – noch nicht in Kraft gewesen sei.
Bernhard Heidbreder soll der Mitte der 90er Jahre in Berlin aktiven Gruppe »Das K.O.M.I.T.E.E.« angehört haben, die Brandanschläge auf ein Verwaltungsgebäude der Bundeswehr und das damals noch im Bau befindliche Abschiebegefängnis Grünau verübt hatte. Ebenso wie einige weitere Verdächtige entzog er sich 1995 dem Zugriff durch die deutsche Polizei, setzte sich nach Südamerika ab und siedelte 1996 unter dem Namen Jhon Jairo Londoño Smith nach Venezuela über, wo er, wie aus den Akten des TSJ hervorgeht, die Staatsbürgerschaft des südamerikanischen Landes annahm. Festgenommen wurde er zunächst lediglich wegen der verbotenen Nutzung einer falschen Identität. Tatsächlich ging es jedoch um den von der deutschen Justiz bei Interpol beantragten Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Anfang August entschieden die Richter des TSJ deshalb, eine Haftverschonung Heidbreders abzulehnen und den deutschen Behörden mitzuteilen, dass sie nun 60 Tage Zeit hätten, die Auslieferung des Gesuchten zu beantragen und die dafür notwendigen Unterlagen einzureichen.
In beiden Ländern wurden schnell Stimmen gegen eine Überstellung laut. So schrieben mehrere Politiker der deutschen Linkspartei – unter ihnen der frühere DDR-Ministerpräsident Hans Modrow und mehr als ein halbes Dutzend Bundestagsabgeordnete – einen Brief an den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro mit der Bitte, sich für den Verbleib Heidbreders einzusetzen. »Der Vorwurf des Terrorismus ist extrem übertrieben. In diesem Fall handelt es sich um politische Taten, die, ohne sie geringschätzen zu wollen, nicht mit terroristischer Gewalt gleichgesetzt werden können«, heißt es in dem auf der Homepage der in Caracas aktiven Basisgruppe »Coordinadora Simón Bolívar« veröffentlichten Schreiben. Man lehne zwar Gewalt ab, müsse aber feststellen, dass sich die Aktionen der Gruppe »Das K.O.M.I.T.E.E.« gegen die Flüchtlingspolitik der EU gerichtet hätten, die 2008 vom damaligen venezolanischen Präsidenten Hugo Chávez als »legalisierte Barbarei« bezeichnet worden sei. Zudem werde Heidbreder zur Last gelegt, sich mit militanten Mitteln für die Rechte der Kurden eingesetzt zu haben – »aber 2014 liefert die deutsche Bundesregierung Waffen nach Kurdistan, damit es sein Recht auf Selbstbestimmung verteidigen kann«.
Auch Heidbreders Verteidigung argumentierte bei der Anhörung vor dem TSJ in erster Linie politisch. Es sei falsch, ihren Mandanten mit Terrorismus in Verbindung zu bringen. Vielmehr habe er der deutschen Linken angehört, »die in den 90er Jahren eine Reihe politischer Aktionen mit altruistischen Zielen durchführte, um die Menschenrechte der Immigranten ohne Papiere und Flüchtlinge in Deutschland zu verteidigen«. Zudem weigere sich die deutsche Justiz, die Heidbreder belastenden Beweise offenzulegen. Die Staatsanwaltschaft widersprach der Verteidigung zwar in der Frage, ob die Taten als »politische Aktionen« zu bewerten seien, kam jedoch zum gleichen Schluss: Eine Auslieferung komme nicht in Frage. Die Richter haben nun bis zum kommenden Dienstag Zeit, eine Entscheidung zu verkünden. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge dürfte diese der deutschen Justiz nicht gefallen.