Samstag 15.10. ab 20 Uhr Party in der K9, Berlin-Friedrichshain

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Alles hat ein Ende – nur die BAW findet keins…

Am 15. Oktober ab 20 Uhr feiern wir gemeinsam in der K9 mit Überraschungsbands, Cocktails und Tanz – kommt, trinkt, tanzt, spendet!

Seit mehr als zwanzig Jahren werden unserer Freunde und Genossen Bernhard, Peter und Thomas wegen angeblicher Mitgliedschaft im K.O.M.I.T.E.E. verfolgt.

Am 18.10.2016 muss sich eine Person aus ihrem Umfeld zum 2. Mal der BAW stellen, um sich befragen zu lassen. Es droht erneutes Ordnungsgeld oder sogar Beugehaft!

Wir halten’s Maul! Solidarität könnt ihr uns nicht nehmen!

Soli-Eintritt 3 €

Ort: K 9, Kinzigstr.9, Friedrichshain, U-Bahn Samariterstraße oder S-Bahn Frankfurter Allee

Flyer als PDF

09.06. um 19 Uhr Veranstaltung: „Dageblieben!“ – Widerstand und Solidarität gegen §129a und Beugehaft

Am 11. April 1995 versuchte die militante Gruppe K.O.M.I.T.E.E. den im
Bau befindlichen Abschiebeknast in Grünau zu sprengen. Die Aktion ging
schief und zwang drei mutmaßlich Beteiligte in die Illegalität. Knapp
zwanzig Jahre später, im Juli 2014, wurde einer der Untergetauchten in
Venezuela festgenommen. Die deutschen Behörden haben die Auslieferung
von Bernhard Heidbreder beantragt, um ihm den Prozess wegen der
missglückten Aktion von damals zu machen.

Ende Oktober 2015 hat der Oberste Gerichtshof Venezuelas entschieden,
dass Bernhard nicht an die deutschen Behörden ausgeliefert wird.
Trotzdem wurde er bis heute nicht aus der Haft entlassen: das Gericht
hat keine Entlassungsanordnung erlassen, sondern den Fall zur Klärung
von Bernhards Aufenthaltsstatus in Venezuela an die Immigrationsbehörde
SAIME übertragen.

Im Zusammenhang mit dem §129a-Verfahren gegen Mitglieder von
K.O.M.I.T.E.E. hat die Bundesanwaltschaft (BAW) im Februar 2016 eine
Person aus dem damaligen sozialen Umfeld von Bernhard vorgeladen.
Aufgrund der Weigerung vor der BAW auszusagen, drohen ihr nun Zwangsgeld
oder Beugehaft.

In der Veranstaltung soll die Geschichte von K.O.M.I.T.E.E.
rekapituliert und in den politischen-historischen Kontext der 1990er
Jahre gesetzt werden. Die Referenten aus dem Freund_innen- und Solikreis
berichten zum aktuellen Stand im Auslieferungsverfahren von Bernhard.

Ort: Hamburg, Rote Flora

Rote Hilfe Hamburg

24.02.2016: Demo und Kundgebung „Solidarität gegen staatliche Schnüffelpraxis!“

Soli-Kundgebung wg. "KOMITEE"Am 24.02.2016 versammelten sich etwa 75 Menschen vor dem Berliner Landeskriminalamt zur Unterstützung einer Person, die dort von einem Bundesanwalt vernommen werden sollte im Ermittlungsverfahren gegen die drei Untergetauchten. Wir lassen niemand allein, auch nicht nach 20 Jahren! Diesmal war es erfreulicherweise ein kurzer Termin: Es gab keine Aussage, der Bundesanwalt flog verärgert zurück nach Karlsruhe und kündigte an, ein Zwangsgeld zu verhängen.

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Gegen §129a und Beugehaft!
Solidarität mit antirassistischen und antifaschistischen Kämpfen!

Vor über 20 Jahren – 1995, eine Zeit, die ähnlich wie heute und doch ganz anders geprägt war von rassistischer Hetze und Asylrechtsverschärfungen– versuchten ein paar Menschen aus Solidarität mit Geflüchteten den im Bau befindlichen Abschiebeknast in Grünau zu zerstören. Der Versuch scheiterte bereits im Ansatz, drei Personen mussten untertauchen. Die Ermittlungsbehörden nahmen zwar deren ganzes soziales und politisches Umfeld auseinander, durchsuchten WG’s und Arbeitsstätten, luden Leute vor und verhängten Beugehaft, konnte aber keine Ermittlungserfolge vorweisen. Die drei blieben verschwunden, das Umfeld schwieg.

Juli 2014: einer der drei Gesuchten, Bernhard Heidbreder, wird in Venezuela festgenommen, und sitzt seither in Caracas im Knast. Deutschland stellte ein Auslieferungsersuchen, das von Venezuela jedoch im Oktober 2015 abgelehnt wird, da die Vorwürfe nach venezolanischem Recht längst verjährt sind. Dennoch ist Bernhard aus unklaren und nicht gerechtfertigten Gründen weiter in Caracas inhaftiert. Wir fordern die Freilassung von Bernhard Heidbreder und die Sicherung seines Aufenthalts in Venezuela!

Januar 2016: ein Mensch aus dem damaligen sozialen Umfeld erhält eine Vorladung zum Generalbundesanwalt in Berlin im Ermittlungsverfahren wegen § 129a gegen die drei Gesuchten. Nach über 20 Jahren wird erneut versucht, Menschen aus dem sozialen Umfeld zu Aussagen und Kooperation mit den staatlichen Behörden zu zwingen. Vorladungen vor die Staatsanwaltschaft bedeuten Drohung mit Zwangsgeld und Beugehaft. Von derlei Repression Bedrohte brauchen unsere Solidarität.

Wir sagen:
Schluss mit der staatlichen Schnüffelei!
Einstellung der Verfahren!
Solidarität mit der Person, die vor die Staatsanwaltschaft gezwungen wird!
Solidarität mit antirassistischen und antifaschistischen Kämpfen!
Freilassung von Bernhard Heidbreder in Venezuela!

Mittwoch 24.02. um 13 Uhr Demo und Kundgebung

Ort: Platz der Luftbrücke (U-Bahn Platz der Luftbrücke)

Plakat als pdf zum Download, Verteilen…

und in englisch

 

 

Spendenaufruf für Bernhard’s Asylverfahren

Für das jetzt anstehende Asylverfahren von Bernhard in Venezuela muss noch mal Geld in die Hand genommen werden.

Wenn ihr könnt – spendet!

Spendenkonto: Rote Hilfe e. V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: Dageblieben
http://www.rote-hilfe.de/

Und vielen Dank an Alle, die finanziell zur rechtlichen Vertretung im
Auslieferungsverfahren beigetragen haben!

27.10.2015: Presseerklärung: Bernhard wird nicht ausgeliefert!

AUSLIEFERUNG AUS VENEZUELA ABGELEHNT
Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.
Bernhard Heidbreder wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeworfen, sich als Mitglied der linken militanten Gruppe „ D.A.S. K.O.M.I.T.E.E.“ im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde und im April 1995 zusammen mit zwei weiteren Personen einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet zu haben. Die Tat gelangte nicht zur Umsetzung. Herr Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden bzw. werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.
Am 11. Juli 2014 wurde Bernhard in Mérida/Venezuela von der dortigen Polizei festgenommen und befand sich seitdem auf Antrag der bundesdeutschen Behörden in Venezuela in Auslieferungshaft.
Am 23. Oktober 2015 hat nun der Oberste Gerichtshof Venezuelas in Caracas entschieden, dass Bernhard nicht nach Deutschland ausgeliefert wird.
Zur Begründung führt das Gericht an, dass das Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit nicht erfüllt ist: Der Straftatbestand des Terrorismus existierte in Venezuela zum Tatzeitpunkt nicht. Die übrigen vorgeworfenen Straftaten, also Brandstiftung und die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts, sind nach venezolanischem Recht bereits verjährt.
Deshalb kommt eine Auslieferung nicht in Betracht. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Bernhard Heidbreder befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft. Er hat einen Asylantrag gestellt.

Entscheidung No. 655 auf der Webseite des TSJ in Kurzfassung und als vollständiger Text (in spanisch)
(hier wurde ein falsch gesetzter Link korrigiert)

08.07.2015: Bernhard Heidbreder nach einem Jahr noch immer in Haft

Am 11. Juli 2015 ist ein Jahr vergangen, seit Bernhard Heidbreder in Mérida verhaftet wurde. Seitdem sitzt er in Caracas in Haft und erwartet die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes TSJ. Diese Entscheidung hätte bereits bis Ende Februar erfolgen müssen gemäß venezolanischem Recht. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Aufhebung des Auslieferungsverfahrens beantragt haben, ist die Entscheidung eigentlich nicht besonders schwierig. In den fünf Monaten, die seitdem vergangen sind, hat der TSJ aber in fast 100 anderen Fällen Entscheidungen zu Auslieferungsverfahren getroffen, nur nicht in Sachen Bernhard Heidbreder. Bei uns wachsen daher so langsam die Zweifel, ob es sich hier nur um Schlamperei handelt.

Bereits im November 2014 hatten sich sieben Bundestagsabgeordnete und der Alterspräsident der Partei DIE LINKE in einem offenen Brief sowie der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele der Partei Bündnis 90/Die Grünen in einem direkten Brief an die venezolanische Regierung gewandt und sich für Bernhard Heidbreder eingesetzt. Diese, sowie zusätzlich zwei Abgeordnete des Europa-Parlaments für DIE LINKE, haben nun in einem erneuten Brief an die venezolanische Regierung auf die unerklärliche Verschleppung des Verfahrens hingewiesen.

Auch wenn die Haftbedingungen von Bernhard nach wie vor gut sind und er weiterhin voller Zuversicht ist, ist es doch eine unzumutbare Situation für ihn und seine Frau, in dauernder Ungewissheit über den weiteren Verlauf leben zu müssen. Es gibt keinen akzeptablen Grund für die Verzögerung der TSJ-Entscheidung (die schon mehrfach informell angekündigt wurde, ohne dass etwas geschah).

Leider können wir von hier aus nicht mehr tun als noch einmal eindringlich seine Freilassung zu fordern. Wir wissen, dass nur in Venezuela selbst etwas bewirkt werden kann. Wir bitten alle, die in Venezuela aktiv sind oder Kontakte dorthin haben, sich dort für die sofortige Entlassung von Bernhard aus dem Knast einzusetzen.

 

Verjährung oder nicht – zwanzig Jahre und kein Ende!?

kalenderAn diesem Wochenende sind 20 Jahre vergangen seitdem die Gruppe „Das K.O.M.I.T.E.E.“ am 11.04.1995 versuchte, die Baustelle des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau zu sprengen. Zuvor hatte die Gruppe schon 1994 einen Brandanschlag auf ein Bundeswehrgebäude in Bad Freienwalde (Brandenburg) verübt.

In den seit damals verstrichenen Jahren und besonders seit der Verhaftung von Bernhard Heidbreder in Venezuela im Juli 2014 wurde immer wieder die Frage gestellt, wann wohl Verfolgungsverjährung für die Anschläge von 1994 und 1995 eintritt, die Fahndung nach den drei angeblichen Mitbeteiligten Bernhard, Thomas und Peter eingestellt und sie – wenn sie denn wollten – ungefährdet nach Deutschland kommen könnten. Über die Aufregung der letzten Wochen um das Gerichtsverfahren in Venezuela und Bernhards bevorstehende Freilassung haben wir fast übersehen, dass wir und so manche anderen die Hoffnung hatten, im April 2015 ein Ende der Verfolgung zu erleben. Aber ist es wirklich so?

Die Verfolgungsverjährung ist, verkürzt dargestellt, im Strafgesetzbuch (StGB) so geregelt: Die Zeitdauer bis zur Verjährung eines Tatvorwurfs hängt von der Höchststrafe ab, die ein Gericht für die Tat verhängen kann. Durch bestimmte juristische („strafprozessuale”) Maßnahmen kann diese Zeitdauer verlängert werden, und zwar maximal auf das doppelte der ursprünglichen Verjährungszeit.

Lange herrschte allgemein die Meinung vor, dass im Falle des „K.O.M.I.T.E.E.” die normale Verjährung nach 10 Jahren und die sogenannte absolute Verjährung folglich nach maximal 20 Jahren eintreten werde. Dies ergab sich aus dem Tatvorwurf „Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens” (§ 311b, 1994 gültige Fassung des StGB) bzw. „Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung” (§ 129a StGB) sowie aus Äußerungen der Bundesanwaltschaft.

Die Bundesanwaltschaft hat sich aber zwischenzeitlich etwas einfallen lassen, um die Verjährungszeit auszudehnen. Sie beruft sich dabei auf § 30 StGB, der besagt, dass die Verabredung zu einem Verbrechen genauso bestraft werden soll wie der Versuch der Tat – und der Versuch kann genauso bestraft werden wie die Tat selbst -, und auf § 311 StGB (in der 1994 gültigen Fassung „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion”), der eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren erlaubt. Da die reguläre Verjährungszeit für diesen Tatvorwurf 20 Jahren beträgt, würde dann bei Ausnutzung aller Möglichkeiten der Unterbrechung die absolute Verjährung in Deutschland erst nach 40 Jahren eintreten – also im schlimmsten Fall 2035.

Es ist durchaus fraglich, ob die Bundesanwaltschaft in einem Gerichtsprozess mit dieser Haltung durchkommen könnte. Sehr gut möglich ist, dass ein Gericht es ganz anders sieht. Doch die Frage, wann die Vorwürfe tatsächlich verjährt sind, würde erst ein rechtskräftiges Urteil sicher beantworten. Solange das nicht erfolgt ist, können Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt sich auf die von ihnen vermutete Verjährungszeit berufen und die Verfolgung der drei Gesuchten erst einmal fortsetzen – leider noch viele Jahre lang.

Es wird also vorerst nichts aus einer großen Wiedersehensparty im April 2015.

Wir wünschen Thomas und Peter alles Gute in der Ferne – und Bernhard, dass das Gericht in Venezuela bald die längst überfällige Freilassung anordnet!