neues deutschland vom 28.10.2015

Venezuela liefert Berliner Linksradikalen nicht aus

von Martin Kröger

Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in der venezolanischen Hauptstadt Caracas hat sich Zeit gelassen. Über ein Jahr prüfte das Gericht das Auslieferungsgesuch der Bundesrepublik Deutschland gegen Bernhard Heidbreder, der im Juli 2014 in dem südamerikanischen Land von der dortigen Polizei festgenommen worden war. Dem ehemaligen Berliner Heidbreder und zwei weiteren Personen wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeworfen, als Mitglieder der linken Gruppe »D.A.S.K.O.M.I.T.E.E.« an einem Brandanschlag auf eine Bundeswehreinrichtung im brandenburgischen Bad Freienwalde sowie dem im April 1995 missglückten Sprengstoffanschlag auf den im Rohbau befindlichen Abschiebeknast in Köpenick beteiligt gewesen zu sein. Eine Polizeistreife hatte damals auf einem Waldparkplatz ein Auto entdeckt, in dem Sprengstoff gelagert war. Die mutmaßlich Beteiligten tauchten danach ab. Bereits am Montag hatte das Gericht, wie am Mittwoch bekannt wurde, das Auslieferungsgesuchen abgelehnt.

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TAZ vom 28.10.2015

Hoffnung auf Asyl in Venezuela

von Wolf-Dieter Vogel

BERLIN. Die venezolanischen Behörden liefern den wegen seiner Beteiligung an linken militanten Aktionen verfolgten Bernhard Heidbreder nicht nach Deutschland aus. Das beschloss jetzt der Oberste Gerichtshof des Landes in Caracas. Über 20 Jahre nachdem der heute 54-Jährige flüchten musste, kann er nun darauf hoffen, in dem lateinamerikanischen Land bleiben zu können. Derzeit werde sein Asylantrag geprüft, informierte Heidbreders Anwältin Silke Studzinsky.

Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BKA) hatten den von Interpol gesuchten Deutschen vergangenes Jahr in Venezuela aufgespürt. Sicherheitskräfte des links regierten Landes nahmen ihn daraufhin am 11. Juli 2014 in der Stadt Mérida fest. Dort hatte er die letzten Jahre gelebt und in einer Druckerei gearbeitet.

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amerika 21 vom 28.10.2015

Venezuela liefert Linksradikalen nicht nach Deutschland aus

von Christian Kliver

Caracas. Die venezolanische Justiz hat die Auslieferung des Linksaktivisten Bernhard Heidbreder nach Deutschland nach mehrmonatiger Prüfung abgelehnt. Er kann damit 20 Jahre nach einem angeblich mitverantworteten  Sprengstoffanschlag in Berlin auf Asyl in dem südamerikanischen Land hoffen. Heidbreder war von einem Team des Bundeskriminalamtes in Venezuela aufgespürt und dort 2014 von der nationalen Polizei festgenommen worden. Deutschland ersuchte um seine Auslieferung.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Heidbreder und zwei weitere Personen, der militanten autonomen Gruppe „Das Komitee“ angehört und sich im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde beteiligt zu haben. Im April 1995 sollen sie außerdem einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet haben, der jedoch nicht durchgeführt wurde. Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden beziehungsweise werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.

In der Begründung des Obersten Gerichtshofes, die amerika21 vorliegt, heißt es, die Heidbreder von den deutschen Behörden vorgeworfenen Delikte seien zum damaligen Zeitpunkt von Venezuela nicht als Terrorismus zu bewerten gewesen. Zudem seien die Vorwürfe „offensichtlich verjährt“, schreibt die Vorsitzende Richterin Deyanrira Nieves Bastidas.

„Herr Heidbreder befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft, er hat einen Asylantrag gestellt“, schrieb seine deutsche Anwältin Silke Studzinsky.

https://amerika21.de

linksunten.indymedia vom 27.10.2015

AUSLIEFERUNG AUS VENEZUELA ABGELEHNT

Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de la Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.
Am 11. Juli 2014 wurde Bernhard in Mérida/Venezuela von der dortigen Polizei festgenommen und befand sich seitdem auf Antrag der bundesdeutschen Behörden in Venezuela in Auslieferungshaft.
Am 26. Oktober 2015 hat nun der Oberste Gerichtshof Venezuelas in Caracas entschieden, dass Bernhard nicht nach Deutschland ausgeliefert wird.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass das Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit nicht erfüllt ist: Der Straftatbestand des Terrorismus existierte in Venezuela zum Tatzeitpunkt nicht. Die übrigen vorgeworfenen Straftaten, also Brandstiftung und die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts, sind nach venezolanischem Recht bereits verjährt.
Deshalb kommt eine Auslieferung nicht in Betracht. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Bernhard befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft. Er hat einen Asylantrag gestellt.

linksunten.indymedia