Radio Lora vom 05.11.2015

Bernhard Heidbreder – als Linksterrorist gesucht, aus Venezuela nicht ausgeliefert

In den 90ern gab es nicht nur inhaltslose Musik und Jeansjacken. Es gab auch noch letzte Reste von militanten linksradikalen Gruppen. Eine davon, das K.O.M.I.T.E.E., war 1994-95 aktiv, zündete ein Gebäude der Bundeswehr an und ist zufällig aufgeflogen, bevor sie ein Gefängnis, das zu einem Abschiebelager umgebaut werden sollte, baufällig sprengen konnte. Von drei Personen wurden die Ausweispapier beim Sprengstoff gefunden und sie sind seit damals auf der Flucht. Gesucht mit internationalem Haftbefehl vom BKA, auf der Liste der Bundesanwaltschaft. Einer davon Bernhard Heidbreder wurde jetzt in Venezuela nicht ausgeliefert, nachdem er gefasst wurde. Wir sprachen mit seiner Anwältin, Silke Studzenski.

Link: zum Anhören

Spendenaufruf für Bernhard’s Asylverfahren

Für das jetzt anstehende Asylverfahren von Bernhard in Venezuela muss noch mal Geld in die Hand genommen werden.

Wenn ihr könnt – spendet!

Spendenkonto: Rote Hilfe e. V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: Dageblieben
http://www.rote-hilfe.de/

Und vielen Dank an Alle, die finanziell zur rechtlichen Vertretung im
Auslieferungsverfahren beigetragen haben!

27.10.2015: Presseerklärung: Bernhard wird nicht ausgeliefert!

AUSLIEFERUNG AUS VENEZUELA ABGELEHNT
Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.
Bernhard Heidbreder wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeworfen, sich als Mitglied der linken militanten Gruppe „ D.A.S. K.O.M.I.T.E.E.“ im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde und im April 1995 zusammen mit zwei weiteren Personen einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet zu haben. Die Tat gelangte nicht zur Umsetzung. Herr Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden bzw. werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.
Am 11. Juli 2014 wurde Bernhard in Mérida/Venezuela von der dortigen Polizei festgenommen und befand sich seitdem auf Antrag der bundesdeutschen Behörden in Venezuela in Auslieferungshaft.
Am 23. Oktober 2015 hat nun der Oberste Gerichtshof Venezuelas in Caracas entschieden, dass Bernhard nicht nach Deutschland ausgeliefert wird.
Zur Begründung führt das Gericht an, dass das Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit nicht erfüllt ist: Der Straftatbestand des Terrorismus existierte in Venezuela zum Tatzeitpunkt nicht. Die übrigen vorgeworfenen Straftaten, also Brandstiftung und die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts, sind nach venezolanischem Recht bereits verjährt.
Deshalb kommt eine Auslieferung nicht in Betracht. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Bernhard Heidbreder befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft. Er hat einen Asylantrag gestellt.

Entscheidung No. 655 auf der Webseite des TSJ in Kurzfassung und als vollständiger Text (in spanisch)
(hier wurde ein falsch gesetzter Link korrigiert)

El Universal, Venezuela, 31.10.2015

TSJ rechaza entregarle a Alemania a presunto terrorista, pero no lo libera

La Sala de Casación Penal rechazó la petición de extradición formulada por las autoridades de Berlín, por considerar que varios de los delitos que le achacaban al requerido habían prescrito, entre otras razones.

Caracas.- Bernhard Heidbreder, el presunto terrorista alemán detenido a mediados de 2014 en Mérida, no será entregado a las autoridades germanas para responder por su supuesta participación en un atentado contra una instalación militar de su país en 1994, pues el Tribunal Supremo de Justicia (TSJ) rechazó la petición de extradición formulada por Alemania. Weiterlesen