TAZ vom 28.10.2015

Hoffnung auf Asyl in Venezuela

von Wolf-Dieter Vogel

BERLIN. Die venezolanischen Behörden liefern den wegen seiner Beteiligung an linken militanten Aktionen verfolgten Bernhard Heidbreder nicht nach Deutschland aus. Das beschloss jetzt der Oberste Gerichtshof des Landes in Caracas. Über 20 Jahre nachdem der heute 54-Jährige flüchten musste, kann er nun darauf hoffen, in dem lateinamerikanischen Land bleiben zu können. Derzeit werde sein Asylantrag geprüft, informierte Heidbreders Anwältin Silke Studzinsky.

Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BKA) hatten den von Interpol gesuchten Deutschen vergangenes Jahr in Venezuela aufgespürt. Sicherheitskräfte des links regierten Landes nahmen ihn daraufhin am 11. Juli 2014 in der Stadt Mérida fest. Dort hatte er die letzten Jahre gelebt und in einer Druckerei gearbeitet.

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amerika 21 vom 28.10.2015

Venezuela liefert Linksradikalen nicht nach Deutschland aus

von Christian Kliver

Caracas. Die venezolanische Justiz hat die Auslieferung des Linksaktivisten Bernhard Heidbreder nach Deutschland nach mehrmonatiger Prüfung abgelehnt. Er kann damit 20 Jahre nach einem angeblich mitverantworteten  Sprengstoffanschlag in Berlin auf Asyl in dem südamerikanischen Land hoffen. Heidbreder war von einem Team des Bundeskriminalamtes in Venezuela aufgespürt und dort 2014 von der nationalen Polizei festgenommen worden. Deutschland ersuchte um seine Auslieferung.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Heidbreder und zwei weitere Personen, der militanten autonomen Gruppe „Das Komitee“ angehört und sich im Oktober 1994 an einem Brandanschlag auf ein Gebäude des Kreiswehrersatzamtes Bad Freienwalde beteiligt zu haben. Im April 1995 sollen sie außerdem einen Sprengstoffanschlag auf den damaligen Rohbau des Abschiebegefängnisses in Berlin-Grünau vorbereitet haben, der jedoch nicht durchgeführt wurde. Heidbreder und zwei weitere Personen tauchten unter und wurden beziehungsweise werden seitdem mit internationalem Haftbefehl von den deutschen Sicherheitsbehörden gesucht.

In der Begründung des Obersten Gerichtshofes, die amerika21 vorliegt, heißt es, die Heidbreder von den deutschen Behörden vorgeworfenen Delikte seien zum damaligen Zeitpunkt von Venezuela nicht als Terrorismus zu bewerten gewesen. Zudem seien die Vorwürfe „offensichtlich verjährt“, schreibt die Vorsitzende Richterin Deyanrira Nieves Bastidas.

„Herr Heidbreder befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft, er hat einen Asylantrag gestellt“, schrieb seine deutsche Anwältin Silke Studzinsky.

https://amerika21.de

linksunten.indymedia vom 27.10.2015

AUSLIEFERUNG AUS VENEZUELA ABGELEHNT

Die zuständige Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Caracas, Venezuela, (Tribunal Supremo de la Justicia, Sala Penal) hat die Auslieferung von Bernhard Heidbreder an die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Inbrandsetzung und Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, abgelehnt.
Am 11. Juli 2014 wurde Bernhard in Mérida/Venezuela von der dortigen Polizei festgenommen und befand sich seitdem auf Antrag der bundesdeutschen Behörden in Venezuela in Auslieferungshaft.
Am 26. Oktober 2015 hat nun der Oberste Gerichtshof Venezuelas in Caracas entschieden, dass Bernhard nicht nach Deutschland ausgeliefert wird.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass das Kriterium der beiderseitigen Strafbarkeit nicht erfüllt ist: Der Straftatbestand des Terrorismus existierte in Venezuela zum Tatzeitpunkt nicht. Die übrigen vorgeworfenen Straftaten, also Brandstiftung und die Vorbereitung eines Sprengstoffdelikts, sind nach venezolanischem Recht bereits verjährt.
Deshalb kommt eine Auslieferung nicht in Betracht. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Bernhard befindet sich nunmehr noch zur Prüfung seines Aufenthaltsstatus in Haft. Er hat einen Asylantrag gestellt.

linksunten.indymedia

amerika 21, Deutschland, 11.07.2015

Abgeordnete fordern Freilassung von deutschem Linken in Venezuela
Von Christian Kliver

Berlin. Im Fall des in Venezuela inhaftierten Deutschen Bernhard Heidbreder haben sich Abgeordnete des Bundestages erneut an die Regierung des südamerikanischen Landes gewandt, um eine zügige Entscheidung zu fordern. Heidbreder wurde vor einem Jahr in der venezolanischen Stadt Mérida verhaftet. Die deutschen Behörden haben seine Auslieferung beantragt, eine Entscheidung der venezolanischen Behörden steht aus. Weiterlesen

neues deutschland vom 09.04.2015

Vor 20 Jahren wollten Autonome den Abschiebeknast sprengen
von Martin Kröger

Bundesanwaltschaft fordert weiter Auslieferung eines Berliners, der im Juli 2014 nach jahrzehntelanger Fahndung in Venezuela verhaftet wurde

Bernhard Heidbreder sitzt in Venezuela im Gefängnis, weil er 1995 angeblich mit zwei Anderen den Abschiebeknast in Köpenick sprengen wollte. Die linksradikale Szene fordert seine Freilassung.

Es sollte eine »Siegesfeier« werden. Weil Bernhard Heidbreder aber immer noch in der venezolanischen Hauptstadt Caracas in Auslieferungshaft sitzt, gibt es derzeit wenig zu feiern. Linksradikale planen deshalb am Sonnabend in der Neuköllner Kneipe »Syndikat« erneut eine Solidaritätsveranstaltung für »Bernhard«. Dem ehemaligen Berliner Bernhard Heidbreder wird von der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgeworfen, zusammen mit zwei weiteren Autonomen vor 20 Jahren in der Nacht vom 10. auf den 11. April 1995 versucht zu haben, das damals in Umbau befindliche leere Abschiebegefängnis in Köpenick zu sprengen. Durch Flucht entzogen sich die Beschuldigten dem Zugriff der Justiz. Einige Monate später bekannte sich eine linksradikale Gruppe »K.O.M.I.T.E.E« zu dem Anschlagsversuch, der durch eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife vereitelt worden war. Die Gruppe erklärte zugleich ihre Auflösung.

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junge Welt vom 21.01.2015

Auslieferung unwahrscheinlich
In Venezuela inhaftierter Linker wird wohl nicht an Deutschland überstellt
von André Scheer

Als der damals 53jährige Bernhard Heidbreder im vergangenen Juli in der venezolanischen Universitätsstadt Mérida festgenommen wurde, feierten Medien in Deutschland und Venezuela das als Schlag gegen einen international gesuchten Gewalttäter. »Von Interpol gesuchter Terrorist in Mérida verhaftet«, titelte damals die in Caracas erscheinende El Nacional, und der Spiegel jubelte über den »Zugriff in Venezuela«. Nun jedoch könnte sich dieser deutschen Zielfahndern zugeschriebene »Erfolg« als Flop herausstellen, denn alles deutet darauf hin, dass Venezuela die Überstellung des »Linksterroristen« an Berlin ablehnen wird.

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linksunten.indymedia vom 24.11.2014

(etwas verspätet – ein anderes Verfahren – aber trotzdem aktuell!)

Zur Verjährung von „Straftaten“

Immer wieder gibt es unzutreffende und oft zu optimistische Einschätzungen, wann Aktionen – im Juristendeutsch: Straftaten – verjähren. Diese etwas trockene Materie hat leider durchaus Auswirkungen auf die Verfolgung von Aktivist_innen, wie auch das Beispiel des Verfahrens und Prozesses gegen Sonja und Christian in der jüngeren Vergangenheit gezeigt hat.
Zur Erinnerung: Die beiden wurden seit 1978 gesucht wegen Aktionen der Revolutionären Zellen. Sie wurden nach über 30 Jahren (!) an die deutsche Justiz ausgeliefert und zumindest Sonja auch verurteilt, obwohl die meisten – auch Rechtsanwält_innen (!) – von einer maximalen Verjährungszeit von 20 Jahren ausgegangen waren.
Infos zum Verfahren und den Sonja und Christian vorgeworfenen Aktionen (Brand- und Sprengstoffanschläge ohne Personenschäden) finden sich hier:
www.verdammtlangquer.org

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aporrea, Venezuela, 15.12.2014

Petición Abierta al Gobierno Bolivariano de Venezuela

Solidaridad con Bernhard Heidbreder: ¡No a la extradición! ¡No a la violación de sus derechos humanos!bberk

A principios de julio 2014, el militante de la izquierda revolucionaria y popular alemana Bernhard Heidbreder fue detenido en Mérida, Venezuela por agentes de la Interpol. Se encuentra ahora detenido en Caracas, amenazado de ser extraditado a Alemania, dentro de pocos días.

Alemania no le garantiza un juicio justo, puesto que le está aplicando leyes antiterroristas, estructuralmente, violatorias de las garantías procesales y otros derechos humanos. Por otra parte, los delitos leves por los que se le acusan en Alemania, ya estarían prescritos en Venezuela. Por tales razones, el Estado venezolano está obligado a abstenerse de extraditarlo a aquel país con el que, además, no existe un convenio de extradición. Weiterlesen

Primicias24, Venezuela, 15.12.2014

Mañana martes a las 2:00 de la tarde esta prevista la audiencia pública en el procedimiento de extradición que se le sigue al revolucionario alemán Bernhard Heidreber quien se encuentra detenido en la sede del grupo de Brigada de Acciones Especiales (BAE) en Caracas.

Organizaciones sociales venezolanas y latinoamericanas, parlamentarios europeos e intelectuales de distintas partes del mundo se han pronunciado solicitandole al Estado venezolano no sea extraditado.

Sus abogados indican que si la Sala Penal del Tribunal Supremo de Justicia aplica estrictamente el derecho, Bernhard no debería ser extraditado puesto que los delitos que se le imputan están prescritos en la legislación penal venezolana y ademas son delitos de naturaleza política realizado con sentido
altruista, razón por la cual de acuerdo a los convenios internacionales sobre extradición, no son motivo de ello.

Cabe resaltar que Bernhard ha asumido públicamente su militancia de izquierda y su compromiso antiimperialista y ha ratificado que su lucha estuvo comprometida con la defensa de los derechos humanos de los inmigrantes indocumentados y refugiados en Alemania a quienes reiteradamente se les violaban sus derechos
humanos.

De igual manera, luchó junto a miles de izquierdistas alemanes para denunciar esa situación y emplazar al gobierno alemán a retificar.

http://www.primicias24.com